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Stellungnahme FTPs und DGPs zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der PsychThApprO

Fakultätentag Psychotherapiereform Stellungnahme

FTPs und DGPs fordern realisierbarere Prüfungen und geringere Kosten

[Stellungnahme als PDF]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wunschgemäß kommentieren wir nachfolgend die Vorschläge der Teile des Referentenentwurfs, die die Approbationsordnung Psychotherapie betreffen. Hierbei geht es insbesondere um die „Parcours-Prüfung“ als ein Teil der Prüfungsleistungen, die für die Approbation in Psychotherapie zu erbringen sind. Anschließend erlauben wir uns, einige weitere Vorschläge zur Verbesserung der Durchführbarkeit und zur Finanzierbarkeit zu unterbreiten.

Zum Referentenentwurf:
Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Prüfungsaufgaben und Alternativoptionen für die fünf Prüfstationen im Rahmen der Parcours-Prüfung nicht als Einzelaufgaben vorgeschlagen und ausgewählt werden, sondern als komplette Parcours-Sets. Der Vorstand des Fakultätentages Psychologie (FTP) und die DGPs haben bereits im Vorfeld hierzu Zustimmung signalisiert. Diese Maßnahmen erscheinen sinnvoll, da sie zur Vereinfachung der Abläufe und Realisierbarkeit dieses komplexen Unterfangens Parcours-Prüfung beitragen. Deshalb unterstützen wir diesen Vorschlag.

Weitere Probleme:
Je konkreter sich die verschiedenen Gremien mit der Approbationsprüfung auseinandersetzen, desto deutlicher werden zahlreiche damit einhergehende Probleme, Umsetzungsschwierigkeiten sowie die hohen Kosten, die damit verbunden sein werden. Zur Erinnerung: Die Durchführung der Approbationsprüfung erfordert Prüfungskommissionen, die mindestens 26 Personen mit Fachkunde in Psychotherapie umfassen (in der Realität sogar eher mehr, da Prüferinnen und Prüfer auch mal ausgewechselt werden müssen). Da dies nicht bei der regulären Lehrverpflichtung der Universitätsmitarbeiter berücksichtigt ist, müssen diese Leistungen neu finanziert werden. Die meisten ausbildenden Universitätsinstitute werden zudem nicht so viele Personen als Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung stellen können, die in jedem Semester über mehrere Tage die Prüfungen durchführen. Deshalb ist die Einbeziehung (und Finanzierung) externer Prüferinnen und Prüfer notwendig. Hierbei handelt es sich wiederum ggf. um Personen, die seit vielen Jahren nicht mehr im universitären Bereich tätig sind, trotzdem hier über Qualifikationsprozesse von Teilen eines universitären Studiums entscheiden sollen. Sowohl Prüferinnen und Prüfer als auch die geforderten Simulationspatientinnen und –patienten (SP) sollen vor den Prüfungen jeweils geschult werden, was zusätzlich zu finanzierenden Aufwand bedeutet. Die bisher sehr konstruktiven Gespräche mit den Vertretern der Gesundheitsbehörden der Länder zeigen, dass die Umsetzbarkeit und Finanzierung dieser enormen Herausforderung insbesondere für die Parcours-Prüfung alles andere als gesichert ist.
Dies ist umso bedenklicher, da aktuell nicht sichergestellt ist, dass diese Parcours-Prüfung einen Mehrwert zu den erbrachten Prüfungsleistungen erbringt, die im Bachelor- und Masterstudium sowie in der zusätzlichen fallbezogenen Prüfung (§35 ff in PsychThAprO) bereits erbracht werden.

Vorschläge zur Erleichterung der Abläufe und Reduktion der Kosten
Vor diesem Hintergrund schlagen wir nachfolgend Variationen bei der Approbationsprüfung vor, die die Qualität der Prüfungen erhalten, dabei die Durchführbarkeit als auch die Finanzierbarkeit erleichtern und sachdienlicher erscheinen. Wir würden uns freuen, wenn durch die Umsetzung dieser Vorschläge die Realisierbarkeit erleichtert werden könnte.

1.)    Änderungsvorschlag Approbationsordnung „2 aus 5 Stationen“:
Vorschlag: Prüflinge müssen nicht alle fünf Stationen der Parcours-Prüfung durchlaufen, sondern es werden per Zufall zwei der fünf Stationen ausgewählt, an denen die handlungsorientierte Prüfung stattfindet (eine Prüfsituation aus Stationen 1-3, eine Prüfsituation aus Station 4-5).
Begründung: Bei der Approbationsprüfung Psychotherapie spielen neben fachlichen Inhalten insbesondere interaktionelle Kompetenzen eine zentrale Rolle. Gerade die interaktionellen Kompetenzen mit Patientinnen und Patienten zeigen sich bereits in wenigen Minuten und bedürfen keiner fünf unterschiedlichen Prüfungen. Durch diese Reduktion der Anzahl notwendiger Parcours-Stationen pro Prüfling reduziert sich die Anzahl notwendiger Prüferinnen und Prüfer und der Schulungsbedarf auf unter 50%.
Hieraus ergibt sich Änderungsbedarf bei § 48 Abs.7 und § 53, Abs. 4, PsychThApprO.

2.)    Änderungsvorschlag Approbationsordnung § 37 Berücksichtigung unterschiedlicher Weiterbildungsgebiete bei den Prüferinnen und Prüfer:
Bei der fallbezogenen Prüfung ergibt sich ein zusätzliches Problem. Hier spezifiziert § 37, Abs. 2, dass die Prüferinnen und Prüfer der fallbezogenen Prüfung zwei unterschiedliche Therapieverfahren repräsentieren sollen, während zum Beispiel die unterschiedlichen Weiterbildungsgebiete (Erwachsene vs. Kinder- und Jugendliche vs. klinische Neuropsychologie) nicht genannt sind. Es wäre somit möglich, dass Prüferinnen und Prüfer zwar unterschiedliche Therapieverfahren vertreten, aber die gleichen Weiterbildungsbereiche, selbst wenn die eingereichten Prüfungsfälle aus einem anderen Weiterbildungsbereich stammen. Dies könnte leicht korrigiert werden, in dem bei § 37 PsychThApprO ergänzt wird: „Die beiden Prüferinnen und Prüfer und ihre stellvertretenden Personen müssen in wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren qualifiziert sein, und sich bezüglich der vertretenen Verfahren oder der Psychotherapie-Weiterbildungsbereiche unterscheiden.“
Davon unbenommen sollten die Vorsitzenden der Prüfungskommission auf eine Passung der eingereichten Anamneseberichte zu den Kompetenzen der Prüferinnen und Prüfer achten.

Die folgenden Adaptationen sind vermutlich ohne Gesetzesänderung möglich:

3.)    Simulationspatientinnen und –patienten (SP):
Der Einsatz von SPs an jeder Station stellt eine besondere Bedrohung der Durchführbarkeit dar. Auch hier wäre deshalb sinnvoll, eine Flexibilisierung vorzunehmen. Es ist zu prüfen, ob wirklich bei jeder Station der Parcours-Prüfung SPs „live“ eingesetzt werden müssen, oder ob bei bestimmten Aufgabenstellungen nicht auch zum Beispiel kurze Video-Ausschnitte gezeigt werden können, auf die dann durch Fragen und Rollenspiele in der weiteren Prüfung eingegangen wird. Gerade die Pandemie-Zeit hat nicht nur die Notwendigkeit, sondern auch die Möglichkeiten webbasierter Psychotherapie aufgezeigt, so dass als weitere Option auch mit SP per Webkonferenz gearbeitet werden kann. Schließlich sind auch viele neue Varianten z.B. durch den Einsatz von Chatbots und Avataren möglich. Solche Varianten bringen nicht nur den Vorteil der Ökonomie, sondern auch einer noch besseren Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen durch verbesserte Standardisierung.

4.)    Nutzen von eLearning:
Prüferinnen und Prüfer können ökonomisch über entsprechende Web-Programme geschult werden, die auch entsprechende Testaufgaben enthalten können, anstatt dass Live-Schulungen zentralisiert vorgenommen werden. Dies ökonomisiert die Vorbereitungsarbeiten substantiell.

5.)    Sicherstellung der Finanzierung
Neben diesen Änderungsvorschlägen gilt auch weiterhin für die Durchführbarkeit der Parcours-Prüfung, dass deren Finanzierung stabil gesichert sein muss. Da es sich um Prüfungen handelt, die Jahr für Jahr in mind. 2 Prüfungsphasen abzuhalten sind, werden dauerhaft stabile Finanzierungsmodelle benötigt, die nicht nur von kurzfristigem Zusatzengagement abhängen. Für die approbierten Prüferinnen und Prüfer müssen sich die Finanzierungsmodelle aus o.g. Gründen an den Einkünften in niedergelassener Praxis orientieren, da von extern Personen hinzugezogen werden müssen. Zwar könnten bei universitätsinternen Prüferinnen und Prüfern auch andere Modelle angedacht werden, diese würden jedoch mit einer Berücksichtigung bei den Lehrverpflichtungen einhergehen, was zu einem höheren Personalschlüssel führt und vermutlich noch kostspieliger ausfällt als eine marktübliche Finanzierung geleisteter Stunden. Die ursprünglich bei der Gesetzesvorbereitung kalkulierten 3,6 Mio. EUR p.a. sind eindeutig nicht ausreichend, wenn die Parcoursprüfung im ursprünglichen Sinne durchgeführt werden soll; eine mehr als doppelt so hohe Veranschlagung wird der Realität näherkommen.

Diese Vorschläge sollen insgesamt dazu dienen, die Machbarkeit der Approbationsprüfungen zu erleichtern. Über eine positive Berücksichtigung würden wir uns freuen.

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Conny Antoni, Vorsitzender des Fakultätentages Psychologie   
Prof. Dr. Markus Bühner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychologie
Prof. Dr. Winfried Rief, Vorsitzender der Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung