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Neue Musterweiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen bringt große Herausforderungen mit sich

Vorstand Pressemitteilung

Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen beschlossen. Diese sieht im Kern eine Weiterbildungszeit von fünf Jahren und Mindestzeiten von je zwei Jahren für ambulante und stationäre Weiterbildung vor, um den Fachkundestatus zu erreichen. Unith e.V., die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psychologie (FTPs) kritisieren an dieser Entscheidung, dass damit die Anforderungen zum Erreichen des Fachkundestatus im Vergleich zu den aktuell gültigen Regularien (drei Jahre postgraduale Ausbildung) sehr stark erhöht wurden. Der geforderte zeitliche Umfang der Weiterbildung ist definitiv unverhältnismäßig und schränkt die berufliche und persönliche Lebensplanung der zukünftigen Kolleg*innen sehr stark ein. Hierzu gehört auch, dass eine wissenschaftliche Laufbahn (z.B. Promotion) dadurch deutlich erschwert wird.

„Die Entscheidung des DPT bedeutet eine Verdopplung der Anforderungen für angehende Psychotherapeut*innen“, so Prof. Dr. Conny Antoni, Vorsitzender des Fakultätentages. „Inhaltlich und fachlich ist diese massive Ausweitung nicht zu begründen. Gemeinsam mit den Psychotherapeutenkammern müssen nun Wege gesucht werden, um auch unter diesen erschwerten Rahmenbedingungen den notwendigen wissenschaftlichen Nachwuchs für die Psychotherapieforschung zu sichern.“

„Die beschlossene Musterweiterbildungsordnung bringt die Gefahr mit sich, dass es nicht genügend Weiterbildungsplätze geben wird und damit viele Weiterbildungswillige keine entsprechende Anstellung bekommen. Für eine fünfjährige Weiterbildung werden definitiv 25% mehr Stellen gebraucht als für eine vierjährige“ so Prof. Dr. Thomas Fydrich, 1. Vorsitzender von unith e.V.

In einer vorab groß angelegten Petition forderten DGPs, Fakultätentag, PsyFaKo und unith e.V. eine Weiterbildungszeit von vier Jahren und flexible Mindestzeiten – diese Forderung wurde von mehr als 10.000 Personen unterschrieben. „Wir bedauern, dass diese Petition keinen Anklang unter den Delegierten gefunden hat“, sagt Prof. Dr. Markus Bühner, Präsident der DGPs. „Die Petition wurde maßgeblich von den zukünftigen Psychotherapeut*innen unterstützt. Ihre Forderungen bestehen weiterhin und müssen trotz Beschluss berücksichtigt werden – dafür tragen die Psychotherapeutenkammern die volle Verantwortung.“

Positiv an den Entscheidungen des DPT ist, dass jetzt auch die neuropsychologische Psychotherapie als eigenes Gebiet der Psychotherapie anerkannt wird. Hierdurch wird die psychotherapeutische Versorgung v.a. für Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigungen deutlich verbessert.

Eine weitere positive Regelung ist zudem, dass im ambulanten Arbeitsbereich auch wöchentliche Beschäftigungszeiten von 25% als Weiterbildungszeiten anerkannt werden können. Hierzu müssen in einigen Bundesländern die Heilberufe-Gesetze noch angepasst werden. Nach diesem Beschluss des Deutschen Psychotherapeutentags werden bis zum Herbst noch die Details zur Weiterbildung in den verschiedenen Psychotherapieverfahren erarbeitet. Voraussichtlich Ende 2022 wird es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge geben.

 

Kontakt bei Rückfragen:

Prof. Dr. Markus Bühner

Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychologie

Department Psychologie

Ludwig-Maximilians-Universität München

E-Mail: buehner@lmu.de

 

Prof. Dr. Conny Herbert Antoni

Vorsitzender des Fakultätentages Psychologie

Professor für Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie an der Universität Trier

Tel.: +49 651 201 2030

E-Mail: antoni@uni-trier.de