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Aktuelle Informationen zur Reform des Psychotherapeutengesetzes

Stellungnahme

Gemeinsamer Kommentar der DGPs, des Fakultätentages Psychologie und der Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung in der DGPs zum Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Reform des Psychotherapeutengesetzes vom 25. Juli 2017.

(Langversion: Eine ausführlichere Version des Kommentars kann hier  abgerufen werden.)

Kurzversion:

Zur Reform des Psychotherapeutengesetzes

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende Juli 2017 einen fachlich sehr guten Arbeitsentwurf zur Reform des Psychotherapeutengesetzes vorgelegt, mit dem zahlreiche Probleme der bisherigen Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gelöst werden können.

Auf der Grundlage des fachlich sehr breit – vor allem mit der Bundespsychotherapeutenkammer - konsentierten Kompetenzkatalogs ist vorgesehen, nach einem dreijährigen polyvalenten Bachelor in Psychologie ein Masterstudium in Klinischer Psychologie und Psychotherapie anzuschließen. Im insgesamt fünfjährigen Studium werden sowohl die wissenschaftlichen als auch die praktischen Kompetenzen vermittelt, die dazu notwendig sind, um nach einem Staatsexamen die Approbation zu erhalten. Durch die Integration von wissenschaftlichen Inhalten, übungsorientierten Seminaren sowie direktem Patientenkontakt im Rahmen von Praxisveranstaltungen und Praktika werden wissenschaftliche Lehre und praktische Ausbildung parallel und aufeinander bezogen realisiert.

Wie in der Humanmedizin wird sich nach der Approbation eine Weiterbildung anschließen, in der die fachgebundenen Qualifikationen für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen erworben wird. Die Weiterbildung muss sowohl im stationären als auch im ambulanten Versorgungsbereich stattfinden.

Um den hohen Anforderungen an einen akademischen Heilberuf, der sowohl wissenschaftliche Grundlagen als auch klinische Handlungskompetenz erfordert, gerecht zu werden, muss das Studium – wie bei den anderen akademischen Heilberufen auch – an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen durchgeführt werden. Hierdurch werden sowohl der bestmögliche Patientenschutz als auch der wissenschaftliche Fortschritt und der wissenschaftliche Nachwuchs sichergestellt.

Mit der angestrebten Reform wird daher die Versorgung psychisch kranker Menschen durch eine schon lange existierende Berufsgruppe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf akademisch hohem Niveau langfristig gesichert.

Der Entwurf des BMG stellt insgesamt einen wichtigen Schritt zur Professionalisierung und Qualitätssicherung in der Ausbildung zukünftiger Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und damit der Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung auf hohem akademischem und klinischem Niveau dar.

Der Arbeitsentwurf ist eine gute Grundlage, um die noch offenen Fragen und notwendigen Regularien zu bearbeiten und zu lösen. Zu diesen Aufgaben gehören vor allem die inhaltliche Ausgestaltung der Approbationsordnung, die Finanzierung der zusätzlich erforderlichen Mittel für das Studi-um und die Schaffung der berufs- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Finanzierung für die fachlich unabdingbare ambulante und stationäre Weiterbildung nach der Approbation.

Prof. Dr. Conny Antoni (Präsident DGPs)

Prof. Dr. Markus Bühner (Vorsitzender FTPs)

Prof. Dr. Winfried Rief (Vorsitzender DGPs-Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung)

Prof. Dr. Thomas Fydrich (DGPs-Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung)

Berlin, 15. September 2017

 

Kommentar-Arbeitsentwurf_BMG_20170915_01.pdf