Studieneignungstest - BaPsy-DGPs
Seit 2023 bietet die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für wissenschaftliche Dienstleistungen (ZwpD) einen Studieneignungstest Bachelor Psychologie "BaPsy-DGPs" bundesweit an. Der Fakultätentag Psychologie hat an der Einführung und der Koordination der Psychologischen Institute wesentlich mitgewirkt. 2024 wurde die Nutzung ausgeweitet und weitere Institute nahmen an dem Studieneignungstest teil. 2025 planen weitere Psychologische Institute dazustoßen.
Informationen des FTPs (primär für Institute):
Mit folgenden Inhalten
- Hintergrund des BaPsy-DGPs
- Geschichte: Anlass und wichtige Schritte zum BaPsy-DGPs
- Meinungsbilder der Psychologie-Institute im Fakultätentag
- Fragen und Antworten (FAQ) zum BaPsy-DGPs
- 1. Wie sieht die Organisationsstruktur für den BaPsy-DGPs aus?
- 2. Ist ein Studieneignungstest als ergänzendes Auswahlkriterium im Bachelor Psychologie unumgänglich?
- 3. Müssen Institute den Mehrfachabgleich über die SfH (DoSV) umstellen?
- 4. Warum wird die Testorganisation im Rahmen einer GmbH durchzuführt?
- 5. Wozu dient die Testgebühr?
- 6. Sind 100 € Testgebühr zu teuer?
- 7. Kann bei sozialen Härtefällen die Testgebühr erstattet werden?
- 8. Gibt es einen Nachteilsausgleich?
- 9. Welche Inhalte werden im Test (BaPsy-DGPs) geprüft?
- 10.Ist ein Studieneignungstest ein valides Kriterium für die Studieneignung?
- 11.Sind Studieneignungstests faire Auswahlverfahren?
- 12 Wie sollen Universitäten die Zulassungsordnungen (ZOs) gestalten?
- 13.Welche Institute nehmen 2025 teil?
- 14.Wie sieht die Zeitplanung für 2025 aus?
- 15.Was ist bei der Testdurchführung zu beachten? (Alphabetische Liste)
- 16.Kann man sich kostenlos auf den BaPsy-DGPs vorbereiten?
- 17.Welche Vorteile hat ein bundesweit einheitlicher Studieneignungstest Bachelor Psychologie in den Händen der DGPs?
- Dank
- Literatur
- Stichwortverzeichnis
Anmeldungsseite und Informationen für Studierende zum Test
Videoclip: Studieneignungstest BaPsy-DGPs kurz erklärt
Termine für 2025
- Auswahlsatzung/Zulassungsordnung: Einbringen in die Gremien sollte möglichst früh erfolgen (vgl. links verlinkte FTPs-FAQs).
- Erster Tag der Anmeldung 15.12.2024
- Letzter Tag der Anmeldung 15.02.2025
- Späteste Bezahlung 15.02.2025
Nachteilsausgleich bis 01.03.2025
- Testtage am 24. und 25. Mai 2025
- Zertifikate/Rückmeldung der Testergebnisse am 15.06.2025
Schnell sein lohnt sich: Je früher die Anmeldung erfolgt, desto eher kann auch auf Wünsche bezüglich des Testtermins und des Testortes eingegangen werden.
Testwiederholung
Im April 2024 wurde beschlossen, dass künftig eine Wiederholbarkeit jeweils schon nach zwei Jahren möglich sein soll (bislang 5 Jahre). Bei einer Testung in der Testperiode 2023 wäre also eine nächste Testung in der Testperiode im Mai 2025 wieder möglich. Letztlich entscheidend sind aber die Zulassungsordnungen vor Ort, die i.d.R. die Wiederholbarkeit regeln. Es wird den Instituten empfohlen, diese dementsprechend anzupassen (vgl. FAQs.)