Ziele und Aufgaben

Ziele und Aufgaben

Aufgaben des Fakultätentages Psychologie sind die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen in Hochschulpolitik, Hochschulrecht, Forschung und Lehre sowie der Informationsaustausch und die gegenseitige Beratung. Der Fakultätentag Psychologie hat weiter die Aufgabe, an der Entwicklung der Hochschulen im Bereich der Psychologie koordinierend mitzuwirken. Er organisiert mindestens einmal jährlich die Plenarversammlung des Fakultätentages Psychologie, zu dem alle institutionellen Mitglieder zusammenkommen.

Der Fakultätentag Psychologie unterstützt die Verfolgung der Ziele, die in der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie in ihrer jeweils gültigen Fassung spezifiziert sind.

Dies sind insbesondere:

  • Die Förderung der intradisziplinären Kommunikation innerhalb des Gesamtgebietes der Psychologie.
  • Die Sicherung und Erweiterung der Stellung der Psychologie an Hochschulen, in Forschungsinstituten und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen, im Schulunterricht und anderen Ausbildungsbereichen sowie in der Öffentlichkeit.
  • Die Mitwirkung bei der Regelung des psychologischen Ausbildungs- und Prüfungswesens.
  • Die Mitwirkung an der Fort- und Weiterbildung für graduierte Psychologinnen und Psychologen, insbesondere an dem wissenschaftlichen Teil solcher Programme.
  • Die Vorbereitung von Stellungnahmen zu wissenschaftlichen Fragen der Psychologie.

Ordnung des Fakultätentages Psychologie