Nachwuchswissenschaftler/innen, die von einem Wegfall institutioneller Unterstützung, z.B. bei der Kinderbetreuung, beim Schulunterricht, der Pflege von Familienangehörigen, etc., betroffen waren, schulterten die coronabedingten Mehraufgaben der Digitalisierung im vergangenen Jahr. Gleichzeitig mussten sie den flächendeckenden Wegfall von institutioneller Unterstützung kompensieren. Ihnen droht ein verstärkter Wettbewerbsnachteil gegenüber Nachwuchswissenschaftler/innen, die nicht von einem Wegfall institutioneller Unterstützung betroffen waren.
Der Fakultätentag Psychologie fordert deshalb die Berücksichtigung von Mehrfachbelastungen aufgrund des Wegfalls institutioneller Unterstützung für davon betroffene Nachwuchswissenschaftler/innen
- in befristeten Arbeitsverhältnissen (TV-L bzw. Beamtenverhältnis auf Zeit) bei der Berechnung der Befristungsgrenzen gemäß des WissZeitVG
- bei der vorherigen Beschäftigungsdauer im Rahmen der Besetzung von Juniorprofessuren
- bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer im Rahmen von staatlichen Förderprogrammen, die sich explizit an Nachwuchswissenschaftler/innen richten (z.B. BMBF, DFG, etc.)
für den Gesamtzeitraum der Corona-Pandemie, mindestens aber für die Zeitspannen der nationalen Lockdowns, in denen keine institutionelle Unterstützung gewährleistet war (3 Monate im Falle des ersten Lockdowns vom 22.03.2020 bis 16.06.2020 sowie mindestens 4 Monate im Falle des anhaltenden zweiten Lockdowns seit 16.12.2020).
Kontakt bei Rückfragen:
Prof. Dr. Conny Antoni
Vorsitzender des Fakultätentags Psychologie
E-Mail: E-Mail: antoni@uni-trier.de