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Forderung nach Anpassungen bei der unzureichenden Finanzierung im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG)

Fakultätentag Psychotherapiereform Stellungnahme

Stellungnahme der DGPs und des FTPs zur Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psychologie (FTPs) nehmen anlässlich der bevorstehenden Anhörung im Gesundheitsausschuss am 13. November 2024 Stellung zu den die Psychotherapie betreffenden Teilen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung.

Insbesondere fordern die DGPs und der FTPs bezüglich der unzureichenden Finanzierung der Weiterbildung eine baldige Anpassung der Vergütungsregelungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung. Konkret sollen die Aufwendungen für Supervision, Theorie und Selbsterfahrung in die Vergütungssätze für therapeutische Leistungen einbezogen werden. Eine ausreichende Vergütung ist notwendig, um angemessene Gehälter für Weiterbildungsteilnehmende zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um einen drohenden Fachkräftemangel in der psychotherapeutischen Versorgung zu verhindern und die psychische Gesundheit in Deutschland nachhaltig zu fördern. Trotz der aktuellen Kabinettsumbildung und der bevorstehenden Vertrauensfrage mit möglichen Neuwahlen darf es hier zu keinen weiteren Verzögerungen kommen.

Die vollständige Stellungnahme als Download:
Stellungnahme der DGPs und des FTPs zur Anhörung zum Gesetzentwuf der Bundesregierung zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune.