FTPs-Rundmail Empfehlung zu Zulassungsterminen und Praktika
im Namen des Vorsitzenden des Fakultätentages, Prof. Dr. Conny Antoni, möchten wir Sie bzw. die zuständigen Gremien auf zwei wichtige Anliegen zur Zulassung in Masterstudiengängen der Psychologie aufmerksam machen.
1. Harmonisierung der Zulassungstermine für Masterstudiengänge Psychologie
In den letzten beiden Plenarversammlungen des Fakultätentages (19. und 20. PV) wurde unter anderem die Thematik der Zulassungsverfahren für Psychologie-Masterstudiengänge diskutiert. Hierzu wurden Umfrageergebnisse des Fakultätentages vorgestellt. Die vorgestellten Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass vor allem der sehr unterschiedliche Starttermin des Zulassungsverfahrens neben den unterschiedlichen Bewerbungsfristen sowohl für Studierende als auch für die Institute problematisch ist. Studierende bewerben sich an einer Vielzahl von Universitäten. Viele nehmen die zeitlich erste Zusage eines Studienplatzes zwar an (insbes. wenn sehr kurze Zusagefristen gesetzt werden), melden sich dann aber wieder ab oder treten das Studium einfach nicht an, ohne sich abzumelden (insbes. wenn eine Abmeldung aufwendig ist), wenn sie die spätere Zusage eines für sie attraktiveren Studiengangs erhalten. Dieses Vorgehen verunsichert nicht nur die Studierenden, die zunächst keinen Studienplatz erhalten, sondern fördert die Strategie, sich an möglichst vielen Universitäten und Studiengängen parallel zu bewerben. Zudem führt dies zu einem erheblichen organisatorischen Mehraufwand für alle Beteiligten, langen Nachrückverfahren und erschwert die Kapazitätsauslastung der Studiengänge.
Es erscheint daher dringend erforderlich, die Bewerbungs- und Zulassungstermine – soweit möglich – stärker zu harmonisieren. In der letzten Plenarversammlung wurde festgestellt, dass der bisher empfohlene Bewerbungsschluss am 15. Juli bereits mit weitem Abstand am häufigsten verbreitet ist. Eine stärkere Vereinheitlichung des Starttermins der Zulassung und angemessener Zusagefristen ist jedoch ebenso wichtig.
Da in vielen Bundesländern eine vorläufige Masterzulassung auch ohne vollständigen Bachelorabschluss gesetzlich möglich ist (Kategorie A, z.B. NRW, RLP) und in einigen anderen nicht, dort aber Unterlagen bis Anfang September nachgereicht werden können (Kategorie B, z.B. Bayern) schlagen wir vor, die ersten Zulassungsperioden zumindest innerhalb der beiden Kategorien zu vereinheitlichen und den Abstand zwischen den beiden Kategorien perspektivisch zu verkleinern:
- Kategorie A erste Zulassungsperiode Wintersemester vom 01.08. bis 15.08.
- Kategorie B erste Zulassungsperiode Wintersemester vom 03.09. bis 10.09.
- Anschließend können weitere Zulassungswellen für das Nachrückverfahren erfolgen.
Wir bitten Sie bzw. die Geschäftsführungen der Institute, sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten für eine Termin-Harmonisierung in den kommenden Semestern einzusetzen.
2. Informationen zu alternativen Schwerpunkten und Berufsfeldern im Psychologiestudium
Unsere aktuellen Daten zur Studiengangauslastung zeigen, dass der allgemeine Master Psychologie sowie der Master Psychologie mit anderen Schwerpunkten oft weniger stark nachgefragt sind als der Master Psychologie KliPPt, der zudem deutlich stärker nachgefragt wird (vgl. Anlage mit Grafiken). Um die Vielfalt der Berufsfelder transparenter zu machen, empfehlen wir daher folgende Maßnahmen:
- Studieninteressierte sowie Bachelor-Studierende sollen gezielt über alternative Schwerpunkte und Berufsfelder informiert werden – z. B. durch Einführungsveranstaltungen, Vorstellung der Berufsfelder durch Personen aus der Berufspraxis und Informationsmaterial. Die DGPs stellt hierzu bereits hilfreiche Ressourcen und Videos bereit, siehe: DGPs – Fächer im Psychologiestudium.
- Aktuell entscheiden sich viele Studierende im Bachelor strategisch dazu, angesichts der zwei in der Approbationsordnung geforderten Praktika, ausschließlich den klinischen Arbeitsbereich zu erkunden, um sich alle Optionen für den Master offen zu halten. Um eine breitere Orientierung zu ermöglichen, sollte die Studien- und Prüfungsordnung – im Einklang mit den DGPs-Empfehlungen – so gestaltet werden, dass ein drittes Praktikum möglich ist (vgl. z.B. https://www.lw.uni-leipzig.de/fileadmin/Fakultät_LeWi/Psychologie/Insitut_für_Psychologie/BSc_Psychologie_Studienordnung.pdf). Zudem sollten die Praktika grundsätzlich als Wahlpflichtpraktika gestaltet sein, um auch nicht-klinische Praktika zu ermöglichen.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung in diesen wichtigen Anliegen und freuen uns über Ihre Rückmeldungen.
Anlage:
Folien zu Masterstudienplätzen, Bewerbungen und Zulassungen