Als Vertretung des Fakultätentages Psychologie (FTPs), dem alle psychologischen Institute in Deutschland angehören, und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs), der Vertretung der wissenschaftlichen Psychologie mit fast 5000 Mitgliedern, möchten wir auf dringend erforderliche Änderungen in Gesetzen und Verordnungen hinweisen, die in den Parteiprogrammen zur Bundestagswahl Berücksichtigung finden sollten.
1) Es sollte ein Gesetz geschaffen werden, das den Beruf des Psychologen/der Psychologin schützt. Das mittlerweile unüberschaubare Feld der Vielzahl an Angeboten „psychologischer“ Dienstleistungen kann von Hilfesuchenden kaum noch beurteilt werden, da es an Kriterien für die Beurteilung der Qualität mangelt. Ein Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, die psychologische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ist daher dringend notwendig, und kann nur über ein Gesetz, das zumindest den Titel schützt, erreicht werden. (Anlage 1).
2) Sozialrechtliche Gutachten sind eine wichtige Grundlage, wenn über beantragte Sozialleistung entschieden wird. Sachverständige tragen bei der Begutachtung eine hohe Verantwortung. Oft ist auch psychologische Expertise erforderlich, um Beeinträchtigungen zu diagnostizieren und Fehleinschätzungen zu vermeiden. Zahlreiche Regelungen und Gesetze berücksichtigen ausschließlich medizinische Aspekte der Begutachtung. Sozialgesetzliche Regelungen müssen daher auch entsprechend ausgebildete Psychologinnen und Psychologen als Gutachtende in verschiedenen Bereichen berücksichtigen (Anlage 2).
3) Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) aus dem Jahr 1973 und die DGUV Vorschrift 2 sollten so angepasst werden, dass von Arbeitgebenden auch andere Professionen, die über entsprechende Kompetenzen zur Beratung der Betriebe bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und insbesondere bei der Einbeziehung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung verfügen, auch offiziell als Beratende der Betriebe im Rahmen der Einsatzzeiten der Grundbetreuung der DGUV Vorschrift 2 tätig werden können (Anlage 3).
4) Die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG § 2) geregelte Befristungsdauer nach der Promotion sollte für Personen, die sich auf eine Professur im Bereich Klinische Psychologie und Psychotherapie vorbereiten, von sechs auf neun Jahre verlängert werden (siehe auch Sonderregelungen für die Medizin). Die im Hochschulrahmengesetz § 47 geregelten Vorbereitungszeiten für Juniorprofessuren im Bereich Klinische Psychologie und Psychotherapie sollte von sechs auf neun Jahre angepasst werden (Anlage 4).
Auch wenn die Regelung der nun folgenden Forderungen in der Kompetenz der Länder liegen sollte, bitten wir die Parteien im Bund um dringende Unterstützung bei den folgenden Anliegen:
„Mehr Psychologie an Schulen“: Während Schülerinnen und Schüler Wissen über basale biologische Zusammenhänge in der Schule erwerben, werden psychologisch wichtige Themen wie z.B. Lernen, Emotionen, Resilienz nicht vermittelt oder bestenfalls von nicht-fachkundigem Personal gestreift. Betrachtet man die Problemfelder an Schulen, wie z.B. mangelnde Integration, Mobbing, Aggression oder auch Kompetenzen wie Kommunikation, Persönlichkeit oder andere, die für das Zusammenleben wichtig sind, besteht hier ein hoher Nachholbedarf. Wir fordern, dass Psychologie an Schulen von geschulten Psychologinnen und Psychologen mit eigener Fachdidaktik vermittelt wird. Psychologinnen und Psychologen sollen weiterhin in Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und –pädagogen interdisziplinäre Teams bilden und wesentlich an deren Leitung beteiligt sein, um das System Schule zu entwickeln und Probleme frühzeitig erkennen und regulieren zu können. Dazu gehört eine enge Anbindung der interdisziplinären Teams an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Versorgung, um betroffenen Schülerinnen und Schülern bei ernsthaften Problemen früher zu helfen. Psychologinnen und Psychologen sollen dabei auch Lehrkräfte fortbilden und Schule als System verstehen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie ist bereit, diesen Prozess intensiv zu begleiten.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie macht sich darüber hinaus dafür stark, ähnlich wie in der Medizin, die Psychologie in das zentrale Auswahlverfahren aufzunehmen. Gleichzeitig bitten wir die Parteien eindringlich, die Finanzierung der Studiengänge und der Approbationsprüfungen in Psychotherapie in auskömmlicher Höhe sicherzustellen. Wir möchten hier die Parteien darauf hinweisen, dass es durch die fehlenden Finanzierungszusagen der Länder zu massiven Härten für Studierende kommt, so dass hochqualifizierte Studierende ihren Berufsweg nicht zu Ende führen können oder ihren Berufswunsch trotz erfolgreichem Studium nicht nachkommen können.
Anlagen:
Anlage 1: Titelschutz Psychologengesetz
Anlage 2: Forderung Sozialgesetze
Anlage 3: Novelierung Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Anlage 4: Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und Hochschulrahmengesetz (HRG)