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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und des Fakultätentages Psychologie (FTPs) zum Abschlussbericht des Wissenschaftsrates „Perspektiven der Psychologie in Deutschland“

Stellungnahme

(Drucksache 6825-18; 26.01.2018)

Der Wissenschaftsrat hat im Juni 2016 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den Perspektiven der Psychologie in Deutschland beschäftigen sollte. Anlass war die Feststellung, dass die Psychologie als akademische Disziplin und als eines der beliebtesten Studienfächer heute vor großen inhaltlichen und strukturellen Herausforderungen steht. Besonders hervorgehoben werden der zunehmende gesellschaftliche Bedarf an psychologischen Erkenntnissen, die Ausdifferenzierung des Studienangebotes auch außerhalb der Universitäten und die bevorstehende Reform des Psychotherapeutengesetzes. Basierend auf dem Bericht dieser Arbeitsgruppe hat der Wissenschaftsrat am 26. Januar 2018 einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem eine detaillierte Standortanalyse der Psychologie vorgenommen und konkrete Empfehlungen herausgearbeitet werden. Die DGPs und der FTPs danken dem Wissenschaftsrat und den Mitgliedern der Arbeitsgruppe sehr für ihre Arbeit und ihre konstruktiven Vorschläge für die weitere Entwicklung unseres Faches. Zu zentralen Empfehlungen möchten wir im Folgenden Stellung beziehen. Dies betrifft Empfehlungen

1.    zum Angebot, zur Struktur und zur Qualitätssicherung von psychologischen Studiengängen,

2.    zur Qualitätssicherung in der psychologischen Forschung,

3.    zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung sowie

4.    zur Reform des Psychotherapeutengesetzes.

 

1. Angebot, Struktur und Qualitätssicherung von psychologischen Studiengängen

Wir begrüßen, dass der Wissenschaftsrat das Konzept eines polyvalenten Bachelors der DGPs und des FTPs grundsätzlich unterstützt und Universitäten empfiehlt, im ersten Studienabschnitt eine breite und fundierte Ausbildung in den fachlichen und methodischen Grundlagen der Psychologie und ihrer Anwendungsdisziplinen anzubieten. Wie der Wissenschaftsrat sehen wir einen Unterschied zwischen Fachhochschulen und Universitäten in Bezug auf die relative Gewichtung von Anwendungsbezug der Lehrinhalte und von Forschungsorientierung, wobei erstere bei Fachhochschulen und letztere bei Universitäten stärker ausgeprägt ist. Wir teilen daher auch die Einschätzung des Wissenschaftsrates, dass Fachhochschulen bei der Personalrekrutierung auf eine mehrjährige qualifizierte Praxiserfahrung der Lehrenden achten und spezialisierte praxisorientierte Studiengänge anbieten sollten, die Studierende vom Bachelorstudium an auf spezifische Handlungsfelder vorbereiten. Die DGPs und der FTPs werden dies mit den Kolleginnen und Kollegen an den Fachschulen diskutieren.

Die Empfehlung des Wissenschaftsrates, analog zum Qualitätssiegel der DGPs für polyvalente Bachelorstudiengänge auch Qualitätssiegel für spezialisierte Bachelorstudiengänge und Empfehlungen zu deren Benennung zu entwickeln, greifen wir gerne auf. Darüber hinaus beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit eine Kommission, in der Vertreterinnen und Vertreter sowohl von Fachhochschulen als auch von Universitäten vertreten sind, am Beispiel der Wirtschaftspsychologie mit der Frage, wie die Qualität von spezialisierten Masterstudiengängen gesichert werden kann und welche Implikationen sich daraus für die Anforderungen an spezialisierte Bachelorstudiengänge ergeben.

Auf Masterebene plädiert der Wissenschaftsrat für eine stärkere Spezialisierung und Profilierung, je nach strategischer und personeller Ausrichtung des jeweiligen Instituts. Grundsätzlich stimmen DGPs und FTPs der Idee einer stärkeren Spezialisierung auf Masterebene zu; allerdings geben DGPs und FTPs zu bedenken, dass zu starke Spezialisierungen angesichts eines sich schnell verändernden Arbeitsmarktes auch Nachteile mit sich bringen. Wir halten daher nach wie vor den allgemeinen Masterabschluss in Psychologie, in dem die Kernbereiche unseres Faches (Forschungsmethoden, Diagnostik, Grundlagen, Anwendung) jeweils mit mindestens 10 ECTS vertreten sind, aber auch individuelle Schwerpunkte zur Profilbildung gewählt werden können oder vorgegebene Schwerpunkte angeboten werden, für das überzeugendste Modell (Abele-Brehm et al., 2015). Den Vorschlag des Wissenschaftsrates, die Anwendungsdisziplinen der Psychologie von Beginn an im Studium zu verankern und diesen dann ein immer stärkeres Gewicht im Studienverlauf beizumessen („vertikale Integration“), werden wir aufgreifen und in der Kommission Studium und Lehre sowie mit den Instituten diskutieren. Gleiches gilt für die Aufforderung, stärker Weiterbildungsangebote an den psychologischen Instituten zu etablieren, um lebenslanges Lernen in der Psychologie auf qualitativ hochwertigem Niveau zu ermöglichen und neue Berufsfelder zu erschließen.

Der Wissenschaftsrat fordert die grundsätzliche wechselseitige Anschlussfähigkeit von Bachelorstudiengängen an Fachhochulen und Universitäten: Studierende, die einen polyvalenten Bachelorstudiengang (an einer Universität) studiert haben, sollen die Möglichkeit haben, jede Art von spezialisiertem oder nicht-spezialisiertem Masterstudiengang zu studieren, unabhängig vom Hochschultyp. Umgekehrt sollen Studierende, die (etwa an einer Fachhochschule) einen spezialisierten Bachelorstudiengang studiert haben, prinzipiell die Möglichkeit haben, anschließend einen vergleichbar ausgerichteten Masterstudiengang an einer Universität zu studieren. Dieser Empfehlung schließen sich DGPs und FTPs an, sehen jedoch die Notwendigkeit, dass die Voraussetzungen für einen solchen Wechsel vorliegen bzw. erworben und nachgewiesen werden müssen. Dies würde beispielsweise erfordern, bei jedem spezialisierten Bachelorstudiengang zu prüfen, ob er genügend psychologische Inhalte enthält. Sind diese Inhalte nicht gegeben, muss eine entsprechende Nachqualifizierung erfolgen. Dazu müsste zunächst ein Angebot geschaffen und es müssten hierfür Ressourcen bereitgestellt werden.

Aus Sicht der DGPs und des FTPs spricht der Wissenschaftsrat zu Recht das Problem an, dass es seit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge nicht mehr möglich ist, aus der Bezeichnung eines Abschlusses Rückschlüsse auf die Inhalte der Ausbildung und deren Qualifikationsziele zu ziehen. Eine in der Vergangenheit zu verzeichnende inflationäre Akkreditierungspraxis hat dieser Entwicklung zusätzlichen Vorschub geleistet. Dies zieht erhebliche Probleme nach sich und gefährdet insbesondere den Schutz all jener Personen, die mit dem Begriff der Psychologin/des Psychologen bestimmte Kompetenzen verbinden, die ein ähnlich klingender Titel suggeriert, aber nicht beinhaltet. Die DGPs und der FTPs werden Akkreditierungsagenturen und den Akkreditierungsrat darin unterstützen, dass die Bezeichnung von Studienabschlüssen Inhalte und Qualität der Ausbildung und deren Qualifikationsziele stärker wiedergeben und dass die Vorgaben des Akkreditierungsstaatvertrages und der zugehörigen Musterrechtsverordnung eingehalten werden. Wir plädieren darüber hinaus für ein Psychologengesetz, das die Berufsbezeichnung regelt und ein Mindestmaß an einheitlicher Strukturqualität der Ausbildung sichert.

2. Qualitätssicherung in der psychologischen Forschung

Der Wissenschaftsrat lobt ausdrücklich, dass die psychologische Fachgemeinschaft in Deutschland sich rasch und intensiv mit den Hintergründen der „Replikationskrise“ befasst und erste Konsequenzen gezogen hat (Schönbrodt, Gollwitzer & Abele-Brehm, 2017; Fiedler, 2016). Er ermutigt die Fachgemeinschaft, diese Empfehlungen konsequent fortzuführen und weiterzuentwickeln, insbesondere bezüglich

  • einer höheren Transparenz hinsichtlich Daten, Materialien, Designs und Analysen,
  • einer höheren Wertschätzung von Replikationsstudien,
  • der Bereitstellung von Primärdaten zum Zweck der Reproduktion und Weiternutzung für die psychologische Forschung sowie
  • der Präregistrierung von Studien bzw. Hypothesen und Auswertungsstrategien.

Der Wissenschaftsrat fordert auch die Förderorganisationen sowie die Herausgeberinnen und Herausgeber von Fachzeitschriften auf, diesbezügliche Maßnahmen zu unterstützen.

Die DGPs versteht dies als Aufforderung, ihre Empfehlungen zur Qualitätssicherung in der Forschung und zum Umgang mit Forschungsdaten weiter zu konkretisieren und im kontinuierlichen Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Fachgesellschaften (national und international), mit Zeitschriften (insbesondere mit den Herausgeberinnen und Herausgebern ihrer Organzeitschriften) sowie mit Förderorganisationen die notwendigen Strukturen hierfür zu schaffen. Gleichzeitig glauben wir, dass die Politik und die Forschungsförderung, insbesondere DFG und BMBF, die notwendigen Rahmenbedingungen hierfür schaffen müssen. Dazu zählen die Finanzierung großer Stichproben bzw. der Aufbau von Forschungsinfrastrukturen, beispielsweise Versuchspersonendatenbanken, die einen hohen Grad an Repräsentativität aufweisen.

3. Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung

Der Wissenschaftsrat stellt fest, dass die Psychologie noch proaktiver als bisher deutlich machen sollte, dass ihre Erkenntnisse für das Verständnis und die Lösung gesellschaftlicher Probleme essentiell sind. Der Wissenschaftsrat ermuntert die Psychologie daher „dezidiert zu einer stärkeren Öffnung gegenüber der Gesellschaft und zum aktiven Eintreten in die dafür erforderlichen Kommunikationsprozesse“ (S. 82). Der Transfer psychologischen Grundlagenwissens in praktisches Handeln und die Kommunikation über Wissenschaft mit der Öffentlichkeit sollen nach Meinung des Wissenschaftsrates eine größere Rolle spielen als bisher, und zwar zum einen als Forschungsgegenstand selbst (d.h. Transferforschung, Wissenschaftskommunikationsforschung), zum anderen als Kompetenz, die im Studium in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase und darüber hinaus erst erworben werden muss.

Die DGPs wird diese Hinweise ernst nehmen und durch verschiedene Aktivitäten zur Erreichung dieser Ziele beitragen, etwa durch Workshops zur Wissenschaftskommunikation („Mit den Medien reden“), durch eine professionelle strategische Außenkommunikation (Pressemitteilungen, Stellungnahmen, Webseite, Social Media-Auftritt) sowie durch die Mitarbeit in politisch und gesellschaftlich relevanten Diskussionsforen, Gremien und Kommissionen.

4. Reform des Psychotherapeutengesetzes  

Einen Schwerpunkt des Berichts des Wissenschaftsrates bildet die geplante Reform der Psychotherapeutenausbildung. Wir unterstützen mit Nachdruck die Position des Wissenschaftsrates, die akademische Psychologie als „Mutterwissenschaft“ der Psychotherapie zu begreifen, und die folgenden daraus abgeleiteten Empfehlungen:

  • Die Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sollte analog zu den Strukturen anderer selbstständiger akademischer Heilberufe in einem zur Approbation führenden Psychologiestudium erfolgen, das sowohl wissenschaftliche als auch praktische Kompetenzen vermittelt, an das sich eine fachkundliche Weiterbildung anschließt. 
  • Im ersten Studienabschnitt (Bachelor-Studium) sollten die Studierenden das Fach in seiner Breite kennenlernen und dabei die Grundlagen, Methoden und Anwendungsfächer der Psychologie studieren. Anschließend sollten die Studierenden in einem zweiten, stärker spezialisierten Studienabschnitt (Master-Studium) praktische und wissenschaftliche Fertigkeiten im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie altersgruppenbreit und verfahrensübergreifend erwerben.
  • Als Ausbildungsstätten für ein solches konsekutives fünfjähriges Studium kommen aus Gründen der Qualitätssicherung ausschließlich Hochschulen in Frage, die neben einer Praxisausbildung (insbesondere in angegliederten Hochschulambulanzen) auch zwingend höchsten Ansprüchen genügende Forschung im Bereich Psychotherapie sowie den damit assoziierten Grundlagen- und Anwendungsfächern nachweisen können und damit eine Vernetzung der praktischen Ausbildung mit aktuellen wissenschaftlichen Inhalten gewährleisten.

Damit wird deutlich, dass Psychotherapie eine lebendige und sich weiter entwickelnde Therapieforschung benötigt sowie einen wissenschaftlichen Nachwuchs, der das Feld weiter vorantreibt. Diese Aufgaben leisten bislang primär die Universitäten. Die Stärke der universitären Ausbildung im Fach Psychologie liegt in der Trias von Forschung, Lehre und Praxis. Hiervon wird auch die Psychotherapieausbildung in hohem Maße profitieren.

Bezüglich der konkreten Verzahnung von Forschung, Lehre und Praxis bleiben die Empfehlungen des Wissenschaftsrates eher traditionell, etwa mit der Überlegung, ob die Ausbildung um ein Praktisches Jahr verlängert werden soll, obwohl dies in gängigen Ausbildungsstrukturen schwer darstellbar wäre und zu einer Studienzeitverlängerung führen würde. Eine solche Verlängerung ist weder begründet noch notwendig, insbesondere da anschließend noch eine drei- bis fünfjährige Weiterbildung für Psychologische Psychotherapie vorgesehen wird. Bereits jetzt lässt sich eindeutig das Problem identifizieren, dass Studierenden die Integration von wissenschaftlichen Erkenntnissen in praktisches Handeln bisweilen nur schwer gelingt. Dieses Problem wird nicht dadurch gelöst, dass Praxisphasen isoliert nachgeschaltet werden, sondern Praxisphasen müssen in enger Rückkopplung mit einem wissenschaftlichen Kontext in das Studium integriert werden. Die DGPs und der FTPs haben ein Konzept vorgelegt, das diese Integration von Wissenschaft und Praxis für die Psychotherapieausbildung im Rahmen der gängigen fünfjährigen Studiendauer sicherstellt und ganz im Sinne der vom Wissenschaftsrat geforderten „vertikalen Integration“ angelegt ist.

Auch müssen die Machbarkeit und ein ausreichendes Angebot von Praktikumsplätzen gesichert sein, wenn sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studium und schließlich in der Weiterbildung entsprechende Praxisplätze benötigt werden – überzogene Forderungen an die Länge und spezifischen Settings von Praxiseinsätzen führen vorhersehbar zu dysfunktionalen Engpässen, zur Verlängerung von Studien- und Weiterbildungszeiten und zu Ausbeutungssituationen.

Auch wenn vom Wissenschaftsrat die Psychologie als primäre Heimat der Psychotherapieausbildung festgehalten wird, diskutiert er mögliche Modellstudiengänge, bei denen die Medizin in der Ausbildung Psychologischer Psychotherapeutinnen und
-therapeuten eine wichtige Rolle spielen soll. Die an dieser Stelle einseitige berufspolitische Positionierung entsprechend medizinischer Verbände löst zu Recht Irritationen aus. In der Medizin führt die Psychotherapieausbildung im Studium ein Schattendasein und die entsprechenden Fächer haben Attraktivitäts- und Nachwuchsprobleme, während sich die Klinische Psychologie und Psychotherapie innerhalb der Psychologie-Studiengänge sowohl wissenschaftlich als auch bezüglich der Nachwuchs-Attraktivität bestens entwickelt hat. Auch der Bereich der Klinischen Kinder- und Jugendlichenpsychologie und -psychotherapie konnte innerhalb der Psychologie in den letzten Jahren substantiell ausgebaut werden. Psychologische Hochschulambulanzen für Psychotherapie wurden an fast allen Universitätsstandorten etabliert und führten nicht nur zu einem wissenschaftlichen Zugewinn, sondern bereicherten auch die Lehre mit mehr Psychotherapiepraxis. In der Psychologie wurden Modelle einer universitären Qualifizierung in Psychotherapie entwickelt, während in der Medizin Psychotherapie bislang fast ausschließlich im Rahmen einer rein praxisorientierten Weiterbildung erfolgt. Eine Ausbildung Psychologischer Psychotherapeutinnen und -therapeuten innerhalb der Medizin birgt die Gefahr, dass hier genuin psychologische Inhalte nur unzureichend vermittelt werden. Anstatt deshalb neue Modellstudiengänge an oder in Kooperation mit medizinischen Fakultäten bzw. Fachbereichen kostenintensiv einzurichten, sehen wir in dem Ausbau der Spezialisierungsmöglichkeiten in psychologischer Psychotherapie an psychologischen Fakultäten bzw. Fachbereichen den geeigneteren Weg, den wir unseren Mitgliedern, Universitätsinstituten und Landesministerien daher nachdrücklich empfehlen.

Wir teilen die Einschätzung des Wissenschaftsrates, dass die Umsetzung der geplanten Psychotherapiereform mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird. Wie der Wissenschaftsrat fordern wir von den Ländern und dem Bund, darauf zu achten, dass die Reform nicht zu Lasten der akademischen Psychologie und ihrer Teildisziplinen geht und die knappen Mittel in den Ausbau der Spezialisierungsmöglichkeiten in psychologischer Psychotherapie im Rahmen der bewährten, gesellschaftlich hoch relevanten und stark nachgefragten psychologischen Studiengänge investiert werden.

Kontakt bei Rückfragen:

Prof. Dr. Conny Herbert Antoni
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychologie
Arbeits- Betriebs- und Organisationspsychologie
Universität Trier
Tel.: 0651 201 2030
E-Mail: antoni@--no-spam--uni-trier.de

 

Prof. Dr. Markus Bühner
Vorsitzender des Fakultätentags Psychologie
Lehrstuhl für psychologische Methodenlehre und Diagnostik
Ludwig-Maximilians-Universität München
E-Mail: buehner@--no-spam--lmu.de

Die Stellungnahme steht auch als pdf zur Verfügung:

Stellungnahme_DGPs_Wissenschaftsrat_180216.pdf