Mit großem Befremden hat die Leitung des Fakultätentages Psychologie zur Kenntnis genommen, dass mehrere Studierendenverbände an der Universität Düsseldorf das Verbot einer Vorlesungsveranstaltung von Frau Prof. Dr. Ute Johanna Bayen sowie die Entlassung unserer Kollegin aus dem Dienst der Universität gefordert haben. Solche Forderungen und Vorgehensweisen sind mit der Wissenschaftsfreiheit in einem demokratischen Gemeinwesen unvereinbar.
Jedem steht es frei, zum Vortrag einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers Stellung zu
nehmen, nachdem er oder sie ihn gehört hat. Jedem steht es frei, mit der betreffenden Wissenschaftlerin oder dem betreffenden Wissenschaftler darüber zu diskutieren (wie es Frau Prof. Bayen auch angeboten hat). Wer sich dann an den Aussagen stört, kann auch von seinen demokratischen Rechten der öffentlichen Meinungsäußerung oder des Demonstrierens Gebrauch machen. Unser Wissenschaftssystem und unser Staatswesen halten geregelte und zivilisierte Wege des Austausches und auch der Widerrede bereit. Wer diese Wege verlässt, der dokumentiert dadurch, dass ihm an einem Diskurs in der Sache nicht gelegen ist.
Aus gegebenem Anlass möchten wir daher an dieser Stelle auf die Stellungnahme der Deutschen
Gesellschaft für Psychologie zur Wissenschaftsfreiheit aus dem vorigen Jahr verweisen (Link). Sie ist damals entstanden vor dem Hintergrund von Sorgen, dass die Wissenschaftsfreiheit in Teilen der Welt außerhalb Deutschlands unter Druck gerät. Aber die aktuellen Geschehnisse zeigen uns, dass auch hier in Deutschland die Wissenschaftsfreiheit gefährdet sein kann und verteidigt werden muss.
Stellungnahme als PDF
Kontakt bei Rückfragen:
Prof. Dr. Stefan Schulz-Hardt
Vorsitzender des Fakultätentages Psychologie
Abteilung für Wirtschafts- und Sozialpsychologie
Georg-August-Universität Göttingen
E-Mail: schulz-hardt@--no-spam--psych.uni-goettingen.de
https://fakultaetentag-psychologie.de/ueber-uns/geschaeftsstelle
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