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Fachübergreifende und theoretische Kompetenzen bei der Bereichsweiterbildung in der Muster-Weiterbildungsordnung Psychotherapie

Fakultätentag Psychotherapiereform Stellungnahme

Fakultätentag Psychologie (FTPs) und Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) setzen sich in einer Stellungnahme bei der Bundestherapeutenkammer (BPtK) für eine gestärkte Rolle von grundsätzlichen verfahrensübergreifenden Kompetenzen und der theoretischen Weiterbildung ein und schlagen eine Angleichung der Anforderungen im Kompetenzerwerb Psychotherapie für „Erwachsene“ und „Kinder und Jugendliche“ bei der Fachkunde Verhaltenstherapie vor.

Wir bedanken uns für die Zusendung des Regelungsentwurfs der Kommission „Zusatzqualifizierung“ der BPtK zu Bereichsweiterbildungen in Psychotherapieverfahren sowie zur TP in der Neuropsychologischen Psychotherapie und für die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Wir beziehen uns beim Verfassen dieser Stellungnahme auf unsere erste Ihnen bekannte Einschätzung vom Januar 2022, berücksichtigen aber auch die von anderen Fachverbänden vorgelegten Stellungnahmen der verschiedenen Fachverbände und gehen dabei lediglich auf den Regelungsentwurf der Kommission „Zusatzqualifizierung“ ein.

Wir stimmen grundsätzlich der Beurteilung der Kommission zu, dass zunehmend auch die Überlappungen des Kompetenzerwerbs zwischen den Verfahren berücksichtigt werden sollten, und Qualifikationsprozesse über einzelne spezifische Verfahren hinweg gefördert werden sollen. Gerade die Idee eines „common trunks“, in dem grundsätzliche Kompetenzen aller Psychotherapeut:innen auch unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Lage erworben werden, könnte hierzu sinnvoll sein, ist aber bei der starken Verfahrensorientierung in Deutschland bislang noch nicht ausreichend ausformuliert.

Wir sind vor diesem Hintergrund aber auch verwundert, dass – entgegen der Einschätzung fast aller psychotherapeutischen Fachverbände - die Kommission offensichtlich die nahezu unisono als fachlich und notwendig erachteten Richtzahlen für die theoretische Weiterbildung (in einem weiteren Bereich) deutlich unterschreitet, ohne dass spezifiziert ist, welche Kompetenzen aus der bisherigen Weiterbildung denn übertragen werden könnten, und wie sicher gestellt wird, dass in der bisherigen Weiterbildung diese allgemeinen Kompetenzen auch erworben wurden.

Insgesamt halten wir deshalb die von der Kommission vorgeschlagenen Anforderungen von 240 Stunden theoretischer Weiterbildung (inklusive 24 Stunden für Gruppenpsychotherapie) für deutlich zu niedrig angesetzt. Fachlich begründete Anforderungen hinsichtlich der strukturellen Qualität der Aus- bzw. Weiterbildung in einem Psychotherapieverfahren betreffen zwingend den Patientenschutz, der allen anderen Interessen übergeordnet sein muss.

Der Fakultätentag Psychologie (FTPs) und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) wiederholen daher die in der ersten Stellungnahme dargestellten Argumente. Nach dem Studium zur Approbation sind in der MWBO 500 Stunden theoretischer Weiterbildung vorgesehen, von denen 350 Stunden spezifisch dem Erwerb vertiefter theoretischer verfahrens- und methodenspezifischer Kenntnisse und Handlungskompetenzen zugeordnet werden. Dieser Umfang ist daher generell für den Erwerb dieser Kompetenzen erforderlich.

Der FTPs und die DGPs schlagen im Sinne eines Kompromisses vor, dass Teile der verfahrens- und methodenspezifischen theoretischen Weiterbildung aus dem „Erstverfahren“ für die Bereichsweiterbildung in einem weiteren Verfahren anerkannt werden können und dass zusätzlich auch ein Teil der 350 Stunden für die theoretische Weiterbildung in Gruppenpsychotherapie vorgesehen werden könnte.

Weiterhin weisen wir erneut darauf hin, dass bei den Richtzahlen für den Erwerb einer (weiteren) Fachkunde in Verhaltenstherapie die Anforderungen für die theoretischen und praktischen Bereichsweiterbildungen denen aus Teil C entsprechen sollten, und insbesondere keine Unterschiede zwischen Anforderungen für den Kompetenzerwerb Psychotherapie für „Erwachsene“ und „Kinder und Jugendliche“ bestehen sollen. Unterschiedliche Anforderungen für Erwachsene einerseits und Kinder und Jugendliche andererseits sind weder hinsichtlich der Anforderungen der theoretischen noch der praktischen Weiterbildung fachlich zu rechtfertigen. Die Anforderungen sollten daher sowohl für die Altersgruppe Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche wie in Teil C sein: 350 Stunden Theorie; 20 Behandlungen im Umfang zwischen 5 und 25 Stunden; 5 Behandlungen im Umfang von mindestens 30 Stunden.

Gleichzeitig halten wir die Zusatzforderungen für den Bereich Selbsterfahrung für überhöht. Hier gehen wir davon aus, dass die Überlappungen in der Selbsterfahrung zwischen den verfahrensspezifischen Ansätzen deutlich höher sind, als in den vorgeschlagenen Zahlen zum Ausdruck kommt.

Wir bitten, diese Anregungen zusätzlich zu den Anregungen aus unseren früheren Stellungnahmen zu berücksichtigen (vgl. auch 1. Stellungnahme zur MWBO vom 17.01.2022).

Prof. Dr. Conny Antoni
Vorsitzender des
Fakultätentages Psychologie
Prof. Dr. Markus Bühner
Präsident der Deutschen
Gesellschaft für Psychologie
Prof. Dr. Winfried Rief
Sprecher der Kommission Psychologie
und Psychotherapieausbildung

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